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Das Treuhand-Mandat



Parteien Auftraggeber / Beauftrager
Entstehung formlos durch Annahme der Besorgung OR 395
Umfang bestimmt sich nach der Natur des zu besorgenden Geschäftes OR 396
Vollmachten z.T. sind besondere Ermächtigungen notwendig OR 396/3
Verpflichtungen der Beauftragte ist zur vorschriftsgemässen Ausführung verpflichtet OR 397
Haftung der Beauftragte haftet für getreue und sorgfältige Ausführung
Durchführung persönlich, ausgenommen wenn der Beauftragte ermächtigt ist,
bestimmte Aufgaben einem Dritten zu übertragen OR 398/3 oder OR 399
Rechenschaft jederzeit auf Verlangen des Auftraggebers über OR 400
Rechte gehen auf den Auftraggeber über OR 401
Pflichten der Auftraggeber verpflichtet sich um Auslagenersatz samt Zinsen und Befreiung von Verpflichtungen OR 402
Haftung mehrerer alle Auftraggeber und Beauftragte haften unter sich solidarisch OR 403
Beendigung beidseitig jederzeit möglich durch Widerruf bzw. Kündigung OR 404
Erlöschen durch Tod, Handlungsunfähigkeit oder Konkurs OR 405
Wirkung des Erlöschens Verpflichtungen vor dem Erlöschen bleiben Verbindlich OR 406




Unsere Referenzen

Erfolgreich erledigte Treuhandmandate/Renditeberechnungen für folgende Liegenschaften:
   
1.) 7,5 Zimmer EFH in Gipf-Oberfrick
2.) Bungalow im Jura
3.) 6,5 Zimmer-Eck-EFH im Fricktal
4.) Renditeberechnung für den Umbau des Mehrfamilienhauses mit ehemaligem Handschuh- und Strumpfwarengeschäft in Basel am Marktplatz
   
 Referenzliste_Bautreuhand Gerne übernehmen wir weitere Mandate
 
Referenzliste_Bautreuhand_2017_01_02.pdf